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Allgemeine Geschaeftsbedingungen

der AMPAC Consult UG, Jean-Voelker-Str. 17, 67549 Worms (nachfolgend "Auftragnehmer")

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Vertraege zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern ueber Beratungs- und Marketingleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende Geschaeftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdruecklich schriftlich zugestimmt hat.

Die AGB gelten auch fuer alle kuenftigen Geschaeftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdruecklich vereinbart werden.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestaetigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Muendliche Nebenabreden bestehen nicht. Aenderungen und Ergaenzungen des Vertrags beduerfen der Schriftform. Dies gilt auch fuer die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3. Leistungen

Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestaetigung bzw. dem individuellen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beruecksichtigung des aktuellen Stands der Fachliteratur und Praxis.

Der Auftragnehmer schuldet eine Taetigkeit, kein bestimmtes Ergebnis. Die Umsetzung von Empfehlungen und Konzepten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle fuer die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollstaendig zur Verfuegung. Verzoegerungen, die auf fehlende oder verspaetete Zuarbeit des Auftraggebers zurueckzufuehren sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Verguetung und Zahlungsbedingungen

Die Verguetung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestaetigung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis nach den im Angebot genannten Saetzen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Hoehe zu berechnen.

Alle genannten Preise verstehen sich zuzueglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfaellt.

Bei laengerfristigen Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstuetzt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Insbesondere stellt er erforderliche Informationen, Unterlagen und Zugaenge rechtzeitig zur Verfuegung und benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen.

6. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, saemtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur fuer die Zwecke der Vertragsdurchfuehrung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

An den vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Praesentationen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnissen behaelt der Auftragnehmer das Urheberrecht. Mit vollstaendiger Bezahlung der vereinbarten Verguetung raeumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschraenktes Nutzungsrecht fuer den im Vertrag bestimmten Zweck ein.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet fuer Schaeden nur bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit. Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftung ist in jedem Fall auf die Hoehe der fuer den jeweiligen Auftrag vereinbarten Verguetung beschraenkt. Diese Haftungsbeschraenkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Koerper oder Gesundheit.

Der Auftragnehmer haftet nicht fuer den wirtschaftlichen Erfolg der empfohlenen oder umgesetzten Massnahmen.

9. Kuendigung

Sofern keine feste Laufzeit vereinbart ist, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekuendigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt.

Im Falle einer Kuendigung sind bis zum Kuendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen vom Auftraggeber zu vergueten.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulaessig, Worms.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am naechsten kommt.

Stand: Januar 2024

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Professionelle Unternehmensberatung und Marketingkonzepte fuer den Mittelstand in Worms und der Metropolregion Rhein-Neckar.

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